Schwangerschaft | Geburt

Besprechen Sie mit uns Ihren Kinderwunsch und bereiten Sie sich und Ihre Familie auf eine Schwangerschaft umfassend vor.

Wenn nach etwa einem Jahr trotz regelmäßigen Geschlechtsverkehrs keine Schwangerschaft eingetreten ist, spricht man von Sterilität oder Unfruchtbarkeit. Die Ursachen liegen etwa zu gleichen Teilen bei der Frau und dem Mann.
Die Feststellung der jeweiligen Ursachen für den unerfüllten Kinderwunsch ist Voraussetzung für eine individuelle und effektive Therapie zur Erfüllung ihres Kinderwunsches. So können bei Zyklus und Eisprungproblemen sehr verschiedene Gründe vorliegen, wie veränderte Schilddrüsenfunktionen und andere Stoffwechselstörungen. In 5-10 % der Fälle gibt es keinen Grund für eine ausbleibende Schwangerschaft und unerfüllten Kinderwunsch.

Von Anfang an begleiten wir unsere Patientinnen durch alle Phasen der Schwangerschaft, unterstützt von den modernsten Verfahren heutiger praenataler Diagnostik. Nach der Entbindung begrüßen wir Sie wieder in der Praxis zur Nachsorgeuntersuchung und freuen uns, wenn ihr Baby mitkommt.

  • Betreuung von Risikoschwangerschaften
  • Beratung praenataler Diagnostik
  • Ersttrimesterscreening – ETS
  • Ultraschall in der Schwangerschaft
  • Dopplersonographieuntersuchung
  • Genetische Beratung bei nichtinvasiven-pränatalen Testverfahren – NIPT

Herr Dr. Max Wüstemann
ist Frauenarzt in Hannover mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“

Er führt in seiner Zweigpraxis als Spezialist für die Früherkennung von kindlichen Fehlbildungen eine Sprechstunde für schwangere Frauen durch. Diese findet bei uns jeden Dienstagvormittag zwischen 9-12h statt.

Sein Arbeitsschwerpunkt ist das gesamte Spektrum der pränatalen Ultraschall-diagnostik, Durchführung von invasiv-diagnostischen (Fruchtwasser/Chorionzotten) Eingriffen und therapeutischen Eingriffen. Untersucher der Stufe II der DEGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) Ersttrimesterscreening zertifiziert von der Fetal Medicine Foundation London (seit 2000) Ausbilder (§ 7 der Ultraschallvereinbarung; KV) für: Pränatale Fehlbildungsdiagnostik, fetale Echokardiografie (Herzultraschall), Dopplersonografie der fetomaternalen Gefäße umfassende Referententätigkeit/Publikationen im Bereich Pränatalmedizin.

weiterführendes…

Links zu den Geburtskliniken/Perinatalzentren Level I in Hildesheim:

Eine umfassende Hebammenliste der Region erhalten im Internet unter:

Wir haben für Sie einige wichtige Informationen über Anträge und Informationen zu Ihrer Schwangerschaft, Entbindung und Elternzeit.

  • Den ELTERNGELDANTRAG bekommen Sie im Stadtbüro, am Markt 2,
    31134 Hildesheim. Tel. 051213012700
    stadtbuero@stadt-hildesheim.de
  • Einen Elterngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie…
    www.bmfsfj.de
  • Den Antrag auf KINDERGELD bekommen Sie im Stadtbüro, am Markt 2,
    31134 Hildesheim. Tel. 051213012700,
    stadtbuero@stadt-hildesheim.de
    Einreichen können Sie ihn nach der Entbindung mit Geburtsurkunde bei der Familienkasse, Bahnhofsallee 15,
    31134 Hildesheim
    Tel. 0800-4555530
    www.kindergeld.org/kindergeld-antrag.html
  • GEWERBEAUFSICHTSAMT HILDESHEIM,
    Goslarsche Straße 3, Hildesheim,
    www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
    Mutterschutz, Informationen für unterschiedliche Arbeitsplätze und Arbeitgeberinformationen, sowie PDF „Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter“.
    Gefährdungsbeurteilung: Tel. 05121-163227 .
    Informationen zum Kündigungsschutz, weiterführende Links, Ratgeber und Formulare.
  • MUTTERSCHUTZGELD kann 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach Entbindung bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die werdende Mutter vor der Geburt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Ist die werdende Mutter nur über einen Partner bzw. die eigenen Eltern in der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung versichert, kann das Mutterschaftsgeld nicht wie gewohnt bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Das Mutterschaftsgeld wird dann beim Bundesversicherungsamt beantragt und Sie erhalten einen einmaligen Betrag von 210 EUR.
  • Die spezielle ERSTTRIMESTERSCREENING Untersuchung (ETS), die nicht zu den Mutterschaftsrichtlinien gehört und somit keine reguläre Kassenleistung ist, wird von einigen Krankenkassen auf Nachfragen mit bis zu 80% der Kosten übernommen.
  • Nach der Geburt müssen für Geldanträge, Versicherungen etc. oftmals GEBURTSURKUNDEN vorgelegt werden.
  • Nach der Geburt müssen Sie beim Arbeitgeber ELTERNZEIT einreichen. Dieses müssen Sie spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Informieren Sie sich dazu unter www.bmfsfj.de
    Bundesministerium für Familie…
  • Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur VolIendung dessen dritten Lebensjahres… (Auszug der Internetseite des Bundesministeriums für Familie…).
  • Weitere Informationen und Unterstützungsangebote für werdende Eltern und junge Familien beim Landkreis Hildesheim – Bürgerservice.

Wir möchten Sie mit diesen Stichworten in der Informationsfindung unterstützen. Es kann aber kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.

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